Mit der Briefwahl erhalten Sie die Möglichkeit, die Wahl per Brief statt an der Wahlurne im Wahllokal durchzuführen. Dies ist schon vor dem eigentlichen Wahltag möglich.
Die Briefwahl soll Kranken, Behinderten oder anderweitig am Wahltag verhinderten Personen die Ausübung des Wahlrechts ermöglichen.
Deshalb nutzen Sie die Möglichkeit, wenn Sie verhindert sind und geben Sie Ihre Stimme per Briefwahl ab.
Vergessen Sie bitte nicht die Briefwahlunterlagen rechtzeitg im Voraus zu beantragen.